Auch abseits der Ski-Pisten gibt es Wintersportrisiken
(kunid) Gewarnt wird vor Verletzungsrisiken und fehlender Prävention. Auch Eislaufen ist nicht ganz ohne Gefahr: 2021 mussten rund 4.900 Eisläufer wegen einer Verletzung ins Spital.
Mehr Risiko, als vielleicht gedacht: Für die angelaufene Wintersaison 2022/23 wird damit gerechnet, dass ca. 2.000 bis 3.000 Österreicher aufgrund von Unfällen mit Rodeln oder Bobs im Krankenhaus behandelt werden müssen.
In zwei von drei Fällen Knochenbrüche
An der Spitze der Verletzungsarten beim Rodeln liegen im Zehnjahresschnitt Knochenbrüche (65 %) sowie Sehnen- und Muskelverletzungen (14 %).
Bei etwa jedem fünften Unfall kommt es zu einem Zusammenprall mit Personen, Bäumen, Schneewänden oder anderen Hindernissen. Kollisionen sind der Hauptgrund für besonders schwere Verletzungen.
Helmdisziplin ausbaufähig
Ein Helm kann das Verletzungsrisiko bei einem Aufprall mit dem Kopf deutlich reduzieren. Die Helm-Disziplin ist hierzulande allerdings äußerst gering.
Die ohnehin schon hohe Helmtragequote auf den Skipisten hingegen hat sich in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Auf den Rodelpisten stagniert allerdings der Anteil seit Jahren auf niedrigem Niveau.
Das heißt in Zahlen: In den vergangenen sieben Jahren hat durchschnittlich mehr als 93 % beim Skifahren einen Helm getragen, beim Rodeln nur 37 %.
Rodeln ist zwar ein wunderbares Freizeitvergnügen im Winter, aber es ist entgegen dem Klischee keine ungefährliche Sportart: Tests haben gezeigt, dass bereits bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h ohne Helm schwerste Verletzungen entstehen können.
Die Wahl des Sitzplatzes
Auch ein zweites Risiko beim Rodeln gibt es: Viele Eltern folgen nämlich intuitiv ihrem „Beschützerinstinkt“ und platzieren ihr Kleinkind vor sich sitzend, um es besser im Blick zu haben.
Bei einem Aufprall auf ein Hindernis ist das Verletzungsrisiko für die Kinder allerdings deutlich geringer, wenn sie hinten sitzen. Das haben computersimulierte Crashtests von KFV und TU Graz ergeben.
Hinten sitzende Kinder prallen nämlich nicht direkt auf die oft sehr harten Hindernisse, sondern auf den Rücken des Erwachsenen. Vorne sitzende Kinder werden hingegen durch die Wucht des Aufpralls vom Elternteil noch zusätzlich gegen das Hindernis gedrückt.
2021: 4.900 Personen nach Eislaufunfall ins Spital
Verletzungsrisiken birgt auch ein weiterer Wintersport abseits des Skifahrens: 2021 verletzten sich rund 4.900 Menschen beim Eislauf so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mehr als 90 % davon verletzten sich bei Stürzen.
Am häufigsten kommt es bei Stürzen zu Unterarm- und Handverletzungen. Das Tragen von gefütterten Handschuhen sowie Gelenkprotektoren ist beim Eislaufen daher besonders empfehlenswert.
Und auch hier gilt es, den Kopf zu schützen, beispielsweise vor Platzwunden, Schädelprellungen, Gehirnerschütterungen. Ein Helm – bestenfalls ein Skihelm – kann das Risiko für solche Verletzungen erheblich minimieren und sollte aus diesem Grund bei Wintersportarten immer getragen werden.
Defizite in der Schutzausrüstung
Beobachtungen zufolge besteht in puncto Schutzausrüstung beim Eislauf „noch viel Luft nach oben“. Das ist vor allem bei Jugendlichen und Erwachsenen der Fall.
Denn während die Helmtragequote bei Kindern bis zu einem Alter von neun Jahren 60 % beträgt, sind es bei den Zehn bis 14-Jährigen nur 12 %, bei Älteren gerade noch 3 %.
Handschuhe tragen 91 % der unter Zehnjährigen, aber nur 63 % aller Personen, die älter sind.
Auf die Bodenverhältnisse achten
Da die kalte Saison bisher streckenweise nicht gar so kalt war, wird auch vor Gefahren gewarnt, die sich vor allem beim Eislaufen auf Natureis ergeben.
In der Regel bildet sich eine tragende Eisschicht erst nach mehreren aufeinanderfolgenden frostigen Tagen. Vereinzelt frostige Tage sollten daher zur doppelten Vorsicht mahnen.
Zusätzlich beeinflusst werden kann die Tragfähigkeit der Eisschicht durch verschiedenste Einflüsse wie Regen, Wind, Strömungen oder Sonneneinstrahlung. Auch wenn eine Eisfläche befahrbar wirkt, sollte sie daher nur nach behördlicher Freigabe betreten werden.