Taschengeld – aber richtig geben!
(kunid) Verhaltensökonomen erklären: Durch Taschengeld lernen Kinder den Wert von Dingen.
Kinder sehen dann: Nicht alles kann sofort gekauft werden und für größere Anschaffungen, wie z.B. die supercoole Spritzpistole, muss sogar länger gespart werden. Wurde das ganze Geld für Süßigkeiten ausgegeben, kann die Spritzpistole nicht mehr gekauft werden.
Taschengeld steigert also nicht nur die Finanzkompetenz eines Kindes, sondern auch die Selbstdisziplin und das Verantwortungsbewusstsein. Doch wie gibt man „richtig“ Taschengeld?
Aller Anfang ist klein
Je früher, desto besser. Das stimmt nicht nur bei langfristigen Investitionen, sondern auch beim Umgang mit Geld. Aus diesem Grund sollte Kindern bereits im Volksschulalter Taschengeld anvertraut werden. Eltern sollten mit kleinen Beträgen starten, die im Laufe der Jahre erhöht werden. Nach der Volksschule oder spätestens mit Beginn der Oberstufe können Eltern über die Taschengeldhöhe mit dem Kind verhandeln.
Bei Kindern im Alter von sechs bis acht Jahren wird ein Betrag von 1 bis 2,50 Euro pro Woche empfohlen. Dieser Betrag kann danach bei zehnjährigen auf bis zu 5 Euro in der Woche erhöht werden. Das Taschengeld sollte in dieser Altersklasse wöchentlich und bar ausbezahlt werden.
Bei Kindern in der Unterstufe (elf bis 14 Jahre) empfehlen Experten Taschengeld in der Höhe von 10 bis 50 Euro im Monat. Eltern sollten ihrem Kind davon einen kleinen Betrag wöchentlich bar geben und den Rest monatlich auf das Jugendkonto überweisen. So wird gleichzeitig der Umgang mit einem eigenen Konto gelernt. In der Oberstufe (15 bis 18 Jahre) werden monatliche Überweisungen in Höhe von 25 bis 80 Euro empfohlen.
Klare Regeln und ausreichend Freiraum
Viel entscheidender als die Höhe des Taschengelds sind klare Vereinbarungen. Von Anfang an sollten klare Regeln festgelegt werden.
Wann ist die Auszahlung, wie hoch ist das Taschengeld, etc. Eltern sollten aber nicht darüber bestimmen, wofür das Geld ausgegeben werden darf und wofür nicht.
Es ist wichtig, dass das Kind frei über das eigene Taschengeld verfügen kann. Schließlich soll es den selbstständigen Umgang mit Geld lernen. Denn wer hat noch nie einen Fehlkauf gemacht?
Konsequenz ist der Schlüssel
Eltern sollten die gemeinsam beschlossenen Vereinbarungen unbedingt einhalten. Ausnahmen sollten nur in den seltensten Fällen vorkommen. Das Taschengeld sollte pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden – aber nicht mehr als vereinbart. Taschengeldvorschüsse sollte es nur bei guten Argumenten, wie beispielsweise zeitlich begrenze Sonderangebote, geben.
Die Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern, kann man dem Kind aber trotzdem geben. Jüngere Kinder können für besondere Leistungen, wie ein ausgezeichnetes Zeugnis oder zusätzliche Mithilfe im Haushalt, Taschengeldzuschüsse erhalten. Kinder ab 15 Jahren haben ihren Kontostand durch Teilzeit- oder Ferialjobs zusätzlich in der Hand.
Ab der Oberstufe können Eltern Taschengelderhöhungen an die Bedingung knüpfen, dass das Kind bestimmte Fixkosten, wie zum Beispiel die eigene Handyrechnung, selbst bezahlen muss. So lernt das Kind, auch Fixkosten einzuplanen.
„Über Geld spricht man nicht“
Diese Einstellung ist zum Leidwesen der Finanzbildung unserer Kinder noch immer weit verbreitet. Doch wie soll man über etwas lernen über das man gar nicht sprechen darf? Eine PISA-Untersuchung der OECD zeigt, dass Kinder in Familien, in denen regelmäßig über Geld gesprochen wird, ein deutlich höheres Finanzwissen besitzen. Um Kindern also einen vernünftigen Umgang mit Geld näherzubringen, müssen wir offen mit ihnen über Geld sprechen können.
Eltern haben eine große Vorbildfunktion, wenn es um den Umgang mit Geld geht. Wenn Kinder mitbekommen, dass ihre Eltern für Familienurlaube sparen oder Preise vergleichen, hat das einen wertvollen Lerneffekt für das Kind.